1. Fehler: Modellierungs- und Berechnungsfehler

🔹 Falsche oder veraltete Berechnungsverfahren

  • Nichtberücksichtigung der neuesten Grenzwertdefinitionen (ICNIRP 2020, BEMFV, 26. BImSchV).
  • Anwendung von vereinfachten Modellen, wo eine vollständige 3D-Betrachtung erforderlich wäre (z. B. für komplexe Standorte mit mehreren Ebenen oder Gebäudeteilen).

🔹 Falsche Annahmen bei Eingangsgrößen

  • Falsche ERP/EGP-Werte oder unklare Angabe, ob diese pro Träger oder summiert gelten.
  • Nicht berücksichtigte Leistungsverluste in Kabeln, Steckverbindern oder Filtern.
  • Verwendung idealisierter Antennendiagramme anstelle herstellerzertifizierter Messdaten.
  • Fehlende oder falsche Antennenneigungen (mechanisch/elektrisch verwechselt).

🔹 Fehler in Summationsbetrachtungen

  • Unvollständige Summierung mehrerer Systeme am Standort (z. B. nur eigene, nicht fremde Antennen berücksichtigt).
  • Falsche Frequenzgewichtung oder fehlende Anwendung der „Summenformel“ gemäß BNetzA-Vorgabe.
  • Vertauschung von E-Feld und H-Feld in der kombinierten Bewertung bei niedereren Frequenzen (< 30 MHz).

2. Fehler in der Bewertung und Dokumentation

🔹 Fehlinterpretation der Grenzwerte

  • Verwechslung der beruflichen und der allgemeinen Expositionsgrenzwerte (KA vs. PA).
  • Keine Trennung zwischen „kontrolliertem Zugang“ und Publikumsbereich.
  • Fehlende oder fehlerhafte Sicherheitsfaktoren (z. B. keine 3 dB-Reserve für Messunsicherheiten).

🔹 Fehlende Unsicherheitsbetrachtung

  • Kein Nachweis, dass die Berechnung mit ausreichender Mess- bzw. Modellunsicherheit erfolgt ist.
  • Nichtbeachtung der Rundungsregeln bei Feldstärken oder Sicherheitsabständen.

🔹 Unvollständige oder widersprüchliche Darstellung

  • Sicherheitsabstände werden zwar angegeben, aber nicht auf konkrete Positionen bezogen (z. B. „2,3 m Abstand“ – aber wo genau?).
  • Fehlende Darstellung der Feldverteilung (z. B. keine Isolinien, keine Schnittbilder).
  • Falsche Zuordnung von Antennen zu Systemen (z. B. LTE 800 verwechselt mit GSM 900).
  • Unklare oder fehlende Versionierung der Software, Datenquellen und Parameter.

🧰 3. Praktische Umsetzungsfehler

🔹 Abweichung zwischen Planung und Realität

  • Im Gutachten werden Antennenpositionen oder Bauhöhen verwendet, die nicht dem tatsächlichen Aufbau entsprechen.
  • Keine Nachführung der EMVU-Bewertung bei Änderungen der Sendeleistung oder beim Austausch von Antennen.

🔹 Fehlende Bezugspunkte oder Koordinaten

  • Kein Bezugssystem (z. B. über NN, Dachkante, Gelände).
  • Unklare Definition, ob der Abstand horizontal, radial oder entlang der Antennenhauptachse gilt.

🧾 4. Formale und redaktionelle Mängel

🔹 Fehlende Nachvollziehbarkeit

  • Keine Angaben zur Software oder Version der Rechenwerkzeuge.
  • Fehlende Referenzen auf verwendete Normen (z. B. EN 62232, ICNIRP 2020).
  • Unbelegte Aussagen wie „Die Anlage entspricht den Grenzwerten“ ohne rechnerischen Beleg.

🔹 Unvollständige Dokumentation

  • Kein Deckblatt oder Zusammenfassung mit klarer Zuordnung von Gutachter, Auftraggeber und Standort-ID.
  • Fehlende Unterschrift oder Verantwortlichkeit des Sachverständigen.
  • Kein Messprotokoll oder Plausibilitätsnachweis bei ergänzenden Messungen.

🧑‍🔧 5. Fachliche Fehleinschätzungen

🔹 Verwechslung von Messung und Berechnung

  • Aussagen wie „Feldmessung hat Grenzwerte eingehalten“ ohne zu prüfen, ob Messpunkt wirklich Ort der maximalen Exposition war.
  • Fehlende Berücksichtigung der Expositionsmaxima durch Nebenkeulen oder Reflektionen.

🔹 Fehlende Bewertung von Kollektivanlagen

  • Keine Gesamtbewertung mehrerer Betreiber am gleichen Mast → unzulässig nach BNetzA-Vorgaben.
  • Ignorieren von Co-Siting-Effekten bei Mehrbandantennen.

📉 6. Typische „No-Gos“, die zur Ablehnung führen

  • Sicherheitsabstände ohne Bezug auf Personenbereiche (z. B. „2 m Abstand“ ohne Kennzeichnung, wo der Publikumsbereich beginnt).
  • Keine Abstimmung mit Bauzeichnungen → falsche Positionen, Höhen, oder Gebäudekanten.
  • EMVU-Gutachten nicht unterschrieben oder nicht datiert.
  • Antennendiagramme aus Internetforen statt Originaldaten des Herstellers.
  • Verwendung nicht zugelassener Berechnungssoftware (keine Nachvollziehbarkeit für die BNetzA).

✅ Fazit

Die häufigsten Mängel in EMVU-Gutachten sind keine Rechenfehler, sondern methodische und dokumentarische Defizite.

Ein prüffähiges Gutachten zeichnet sich durch vollständige Nachvollziehbarkeit, konsistente Datenquellen und eine klare Abgrenzung der Expositionsbereiche aus.

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